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   LSG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2012 - L 20 AY 92/12 B   

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https://dejure.org/2012,33710
LSG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2012 - L 20 AY 92/12 B (https://dejure.org/2012,33710)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.11.2012 - L 20 AY 92/12 B (https://dejure.org/2012,33710)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. November 2012 - L 20 AY 92/12 B (https://dejure.org/2012,33710)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2012 - L 20 AY 92/12
    Mit seiner hiergegen gerichteten Beschwerde macht der Kläger geltend, hinreichende Erfolgsaussichten ergäben sich nunmehr jedenfalls aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2012 - 1 BvL 10/10 und 1 BvL 2/11.

    Im Zeitpunkt der Einlegung des Widerspruches war das Vorlageverfahren 1 BvL 10/10 schon über ein Jahr beim BVerfG anhängig und jedenfalls dem Bevollmächtigten des Klägers bekannt.

    c) Dass das BVerfG inzwischen mit Urteil vom 18.07.2012 - 1 BvL 10/10 und 1 BvL 2/11 wesentliche Teile der Vorschrift des § 3 AsylbLG als mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG für unvereinbar erklärt und für die Zeit ab dem 01.08.2012 eine Übergangsregelung (vgl. Ziff. 3. des Tenors) getroffen hat (Gleiches gilt für die Zeiträume ab dem 01.01.2011, sofern Leistungsbewilligungen noch nicht bestandskräftig geworden sind), führt nicht dazu, dass dem Kläger nunmehr Prozesskostenhilfe zu gewähren wäre.

  • BVerfG, 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe wegen Kürzung einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2012 - L 20 AY 92/12
    Vergleichsperson ist derjenige Bemittelte, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt (BVerfG, Beschluss vom 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08 Rn. 9 m.w.N.).

    Der Senat macht sich die Ausführungen des SG, soweit sie auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Bezug nehmen (Beschluss vom 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08), nach eigener Überprüfung zu eigen (§ 142 Abs. 2 S. 3 SGG).

    In derartigen Fallgestaltungen ist eine anwaltliche Vertretung - auch für die Klageerhebung - nicht erforderlich und daher auch unter verfassungsrechtlichen Erwägungen die Versagung von Prozesskostenhilfe nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08 Rn. 10 f.).".

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2012 - L 20 AY 92/12
    Hierbei und bei der Beurteilung der Frage, ob die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich erscheint, ist zu beachten, dass von Verfassungs wegen eine vollständige Angleichung Bemittelter und Unbemittelter nicht geboten ist (BVerfG, Beschluss vom 13.03.1990 - 2 BvR 94/88).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2010 - L 20 AY 13/09

    Leistungen für Asylbewerber sind verfassungswidrig

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2012 - L 20 AY 92/12
    Bereits mit Widerspruch vom 26.09.2011 hatte sich der Kläger gegen alle noch nicht bestandskräftigen Leistungsbescheide gewandt und die Verfassungswidrigkeit der Leistungen gemäß § 3 AsylbLG u.a. unter Verweis auf den Vorlagebeschluss gemäß Art. 100 Grundgesetz des erkennenden Senats vom 26.07.2010 - L 20 AY 13/09 geltend gemacht.
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